Allgemeine Gebäudeausstattung
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Lagereinrichtungen
Diese Dokumentationsübersicht beschreibt die Nachweise, die für den sicheren, rechtskonformen und ordnungsgemäßen Betrieb von allgemeinen Ausstattungen in Gebäuden erforderlich sind. Schwerpunkte sind Lagereinrichtungen, Regal- und Fördersysteme, kraftbetätigte Schränke, elektrische Geräte sowie Lager- und Retrievalmaschinen. Die Dokumente dienen der Erfüllung von Betreiberpflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV, den technischen Regeln der TRBS, den elektrotechnischen Normen VDE 0701/0702 und den spezifischen europäischen Normen DIN EN 528 und DIN EN 15635. Ziel ist eine belastbare und auditfähige Dokumentation im Facility-Management, die Sicherheit, Instandhaltung und Nachweisführung unterstützt.
Übersicht Lagereinrichtungen & Ausstattung
- Dokumentationskategorie: Lager- und Retrievalmaschinen
- Dokumentationskategorie: Elektrische Betriebsmittel
- Dokumentationskategorie
- Dokumentationskategorie: Regal- und Lagersysteme
- Bericht der Fachkundigenprüfung
- Bericht der Sichtprüfung
- Betriebsanleitungen für Lager
- Betriebs- und Sicherheitshinweise für elektrische Betriebsmittel
- Betriebsanleitungen für Lagereinrichtungen
- Prüf- und Schadensberichte an Regalanlagen
- Prüf- und Dokumentationspflichten
- Risikobewertungen für Regalsysteme
Wartungsnachweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsnachweis – Lager- und Retrievalmaschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der ordnungsgemäßen Instandhaltung gemäß DIN EN 528, um die Betriebssicherheit automatisierter Hochregal- und Transportsysteme sicherzustellen. Dabei ist gefordert, dass Sicherheitseinrichtungen nicht unwirksam gemacht werden dürfen und die höchst zulässige Belastung des Gerätes nicht überschritten wird. |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 528, BetrSichV, ArbSchG |
| Schlüsselelemente | • Dokumentation aller durchgeführten Wartungsarbeiten und Prüfungen (inklusive Datum, Verantwortlicher und Signatur) |
| Verantwortlich | Wartungstechniker bzw. befugte Fachkraft, die mit dem Gerät und den Normen vertraut ist; Instandhaltungsarbeiten sind von qualifiziertem Personal durchzuführen. |
| Praxis-Hinweise | Wartungstechniker bzw. befugte Fachkraft, die mit dem Gerät und den Normen vertraut ist; Instandhaltungsarbeiten sind von qualifiziertem Personal durchzuführen. |
Erläuterung
Lager- und Retrievalmaschinen (Regalbediengeräte) sind komplexe, schienengebundene Maschinen, die in Hochregallagern Waren ein- und auslagern. Die DIN EN 528 stellt umfangreiche Anforderungen an die Sicherheit, den Betrieb und die Instandhaltung. So dürfen Sicherheitseinrichtungen nicht manipuliert oder unwirksam gemacht werden und die höchst zulässige Belastung des Gerätes muss strikt eingehalten werden. Die Norm fordert, dass Lasten so gesichert werden, dass sie sich während des Betriebs nicht verschieben können und dass das Fahrwerk einen freien Fahrbereich hat. Für den manuellen Betrieb gilt ein sicheres Schlüsselverfahren: Beim Verlassen oder Betreten des Gerätes ist der Schaltschlüssel abzuziehen und sicher zu verwahren; bei vollautomatischen Anlagen darf nur ein Schlüssel oder Schlüsselsatz verfügbar sein, wobei die verantwortliche Person für alle Zugänge zuständig ist.
Die Norm schreibt regelmäßige Prüfungen und Wartungen vor; der Betreiber muss sicherstellen, dass alle notwendigen Prüfungen in den vorgegebenen Abständen durchgeführt werden und dass erkannte Mängel umgehend beseitigt werden. Instandhaltungen sind in sicherer Weise durchzuführen, und das Wartungspersonal muss mit dem Gerät vertraut sein. Für Störungsbeseitigung und Rettungsmaßnahmen sind in der Bedienungsanleitung sichere Zu- und Abstiegswege zu beschreiben. Zudem fordert die Norm, dass für den Notfall jährliche Übungen durchgeführt werden.
Der Wartungsnachweis dokumentiert alle diese Maßnahmen und ist somit ein zentraler Bestandteil der Betreiberpflichten nach BetrSichV. Eine lückenlose Dokumentation ermöglicht die Rückverfolgung sicherheitsrelevanter Eingriffe und erleichtert die Risikobewertung im Facility-Management.
Prüfprotokoll
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll – Elektrische Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Sicherheit elektrischer Betriebsmittel zur Vermeidung elektrischer Gefährdungen. Das Prüfprotokoll dokumentiert die wiederkehrende Prüfung nach DGUV-Vorschrift 3/4 und den Normen VDE 0701/0702. Die Prüfung besteht aus Sichtprüfung, Messungen (Schutzleiter- und Isolationswiderstand) und einer Funktionsprüfung. |
| Relevante Regelwerke | VDE 0701/0702, DGUV-Vorschriften 3 und 4, DGUV-Informationen 203-070 und 203-071, TRBS 1203 |
| Schlüsselelemente | • Geräteidentifikation (Typ, Hersteller, Inventarnummer) |
| Verantwortlich | Befähigte Person (Elektrofachkraft) nach TRBS 1203; diese muss über eine elektrotechnische Ausbildung, mindestens ein Jahr Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügen. |
| Praxis-Hinweise | Das Prüfprotokoll ist bindender Nachweis für die elektrische Sicherheit. Es wird bei Betriebs- und Unfallversicherern, internen Audits und Gefährdungsbeurteilungen verlangt. Die Prüffristen richten sich nach Gefährdungsbeurteilung und können zwischen 3 Monaten (Baustellen) und 2 Jahren (Büro) liegen; eine Fehlerquote unter 2 % erlaubt eine Verlängerung der Frist. Die Ergebnisse sollten in Prüfprotokollen dokumentiert und zusätzlich durch Prüfplaketten oder elektronische Kennzeichnung sichtbar gemacht werden. |
Erläuterung
Elektrische Betriebsmittel unterliegen strengen sicherheitstechnischen Vorgaben. Die DGUV-Information 203-070 und die Normen VDE 0701/0702 verlangen, dass jedes ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel vor dem Einsatz, nach Reparatur sowie in regelmäßigen Intervallen geprüft wird. Die befähigte Person (Elektrofachkraft) muss aufgrund ihrer Ausbildung und mindestens einjähriger Berufserfahrung über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Durch diese lückenlose Dokumentation wird die Einhaltung gesetzlicher Prüfpflichten nachgewiesen. Gleichzeitig unterstützt sie den Betreiber bei der Planung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen und schützt Mitarbeitende vor elektrischen Gefahren.
Dokumentationskategorie: Kraftbetätigte Regale, Schränke und Lagersysteme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll – Kraftbetätigte Regale und Schränke |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der sicheren Funktion kraftbetriebener Lager- und Schranklösungen gemäß DGUV-Regel 108-007 und BetrSichV. Ziel ist der Schutz vor Quetsch- und Scherstellen sowie die Prüfung der elektrischen und mechanischen Sicherheitseinrichtungen. |
| Relevante Regelwerke | DGUV-Regel 108-007, BetrSichV, ArbSchG |
| Schlüsselelemente | • Mechanische und elektrische Funktionsprüfung |
| Verantwortlich | Sachkundige Person (z. B. qualifizierter Monteur oder betriebszugehörige Fachkraft). Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Regale und Schränke mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden; über das Prüfergebnis sind Aufzeichnungen zu führen. |
| Praxis-Hinweise | Die Prüfung ist vor Inbetriebnahme, nach Änderungen und in regelmäßigen Intervallen erforderlich. Sie dient der Erfüllung der Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten. Gefährdungen durch bewegte Teile werden durch technische Schutzmaßnahmen (Schaltleisten, Lichtschranken, Distanzhalter) und organisatorische Maßnahmen wie die jährliche Prüfung minimiert. |
Erläuterung
Kraftbetriebene Regale und Schränke besitzen bewegliche Elemente, die bei unsachgemäßem Betrieb erhebliche Gefahren verursachen können. Die DGUV-Regel 108-007 fordert, dass verfahrbare Regale und Schränke mit Not-Befehlseinrichtungen ausgestattet sind; diese müssen an einer Stelle angebracht sein, von der aus der Bediener die Zugänge überblicken kann. Darüber hinaus müssen Schutzeinrichtungen, wie Schaltleisten oder Lichtschranken, an den Frontseiten installiert sein. Durch das Betätigen dieser Vorrichtungen muss der Antrieb unverzüglich abschalten, ein selbsttätiges Wiederanlaufen darf nicht möglich sein und der Nachlaufweg darf maximal 100 mm betragen. Quetsch- und Scherstellen sind durch durchtrittsichere Verkleidungen zu sichern, und der Abstand zwischen festen Kanten muss mindestens 25 mm betragen.
Laut DGUV-Regel 108-007 hat der Unternehmer sicherzustellen, dass kraftbetriebene Regale und Schränke nach Bedarf, mindestens jedoch jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Der Sachkundige muss über ausreichende Kenntnisse der relevanten Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik verfügen. Das Prüfprotokoll dokumentiert die Ergebnisse und ist bei Audits, Gefährdungsbeurteilungen und Behördenkontrollen vorzuweisen. Es bildet die Grundlage für die Ableitung von Instandsetzungs- und Wartungsmaßnahmen.
Bestellung zum Regal-/Lagerbeauftragten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bestellung zum Lager-/Regalsicherheitsbeauftragten |
| Zweck & Geltungsbereich | Schriftlicher Nachweis der Übertragung der Verantwortung für die Sicherheit von Regalanlagen gemäß DIN EN 15635. Die Norm verlangt, dass neben der jährlichen Inspektion durch eine befähigte Person interne Prüfungen bzw. Sichtkontrollen in kürzeren Abständen durchgeführt werden. |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 15635, BetrSichV, DGUV-Information 208-043, TRBS 1203 |
| Schlüsselelemente | • Benennung der verantwortlichen Person (Regal-/Lagerbeauftragter) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber/Unternehmer |
| Praxis-Hinweise | Die formale Bestellung schafft eine klare Zuordnung der Betreiberverantwortung. Der Regal-/Lagerbeauftragte führt regelmäßige Sichtkontrollen durch und dokumentiert die Ergebnisse. Seminare vermitteln die Aufgaben und Verantwortungen; nach Teilnahme können Mitarbeitende als „Beauftragte für Lagersicherheit“ gemäß DIN EN 15635 tätig werden. |
Professionelle Erläuterung
Die DIN EN 15635 unterscheidet zwischen der regelmäßigen Prüfung durch eine befähigte Person, die mindestens jährlich durchzuführen ist, und internen Prüfungen/Sichtkontrollen, die in kürzeren Zeitabständen durchgeführt werden sollten (wöchentlich oder risikobasiert). Zur Durchführung dieser internen Prüfungen benennt der Arbeitgeber einen Regal- oder Lagerbeauftragten. Die DGUV-Information 208-043 betont, dass der Unternehmer eine geeignete befähigte Person auswählen muss, die über Fachkenntnisse aus Ausbildung, Berufserfahrung und Weiterbildung verfügt. In der Praxis bedeutet dies, dass ein innerbetrieblich geschulter Mitarbeiter – häufig als Regalbeauftragter bezeichnet – regelmäßig die Regale kontrolliert und Schäden dokumentiert. Die Aufgaben umfassen das Erkennen von Sicherheitsproblemen, die Bewertung von Schäden und die Einleitung von Maßnahmen. Durch die schriftliche Bestellung wird sichergestellt, dass diese Verantwortung eindeutig zugeordnet ist und im Falle eines Audit nachgewiesen werden kann.
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| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbericht – Fachkundige Prüfung von Regalanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Jährliche sicherheitstechnische Bewertung der Regalanlagen durch eine externe oder interne sachkundige Person. Ziel ist die systematische Beurteilung der Tragstruktur und die Einstufung vorhandener Schäden. |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 15635, DGUV-Information 208-043, BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • Systematische Beurteilung der Tragstruktur und der Aufstellung des Regalsystems |
| Verantwortlich | Sachkundige Person / Expert (befähigte Person gemäß TRBS 1203) |
| Praxis-Hinweise | Die DIN EN 15635 fordert, dass Regalanlagen mindestens alle 12 Monate durch eine „fachkundige Person“ geprüft werden. Die DGUV-Information 208-043 beschreibt, dass Schäden an Stützen und Verbänden in drei Gefahrenstufen eingestuft werden: grün (Überwachung), orange (gefährlich – schnelle Instandsetzung) und rot (sehr gefährlich – sofortige Sperrung). Der Prüfbericht dient Versicherern und Aufsichtsbehörden als Nachweis. |
Professionelle Erläuterung
Die jährliche Prüfung durch eine sachkundige Person ist ein zentrales Element des Regalsicherheitsmanagements. Die Prüferin oder der Prüfer bewertet die Konstruktion, die Befestigungen und die Lastannahmen. Die DIN EN 15635 und die DGUV-Information 208-043 sehen vor, dass Schäden nach Gefahrenstufen eingestuft werden: eine grüne Gefahrenstufe liegt vor, wenn die Abweichungen gering sind (z. B. bei Palettenregalen maximal 3 mm Querabweichung pro Meter); eine orangefarbene Gefahrenstufe erfordert ein baldmöglichstes Handeln und entlastetes Regal; eine rote Gefahrenstufe bedeutet unmittelbare Sperrung und Instandsetzung des Regals.
Der Prüfbericht dokumentiert diese Einstufung und schlägt entsprechende Maßnahmen vor. Er enthält auch Angaben über das Datum der Prüfung, die geprüften Regaltypen, festgestellte Mängel und die Fristen für die Mängelbeseitigung. Diese Dokumentation schafft Handlungssicherheit für den Betreiber und dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.
Bericht der Sichtprüfung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Sichtprüfungsbericht – Regalanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Regelmäßige (in der Regel wöchentliche) Sichtprüfung zur frühzeitigen Erkennung von Gefahrenpunkten. Ziel ist die präventive Unfallvermeidung und die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit. |
| Relevante Regelwerke | DIN EN 15635, DGUV-Information 208-043 |
| Schlüsselelemente | • Sichtkontrolle der Regalpfosten, Traversen, Sicherungsstifte und Verbindungselemente auf Beschädigungen |
| Verantwortlich | Regalsicherheitsbeauftragter (innerbetrieblich befähigte Person) |
| Praxis-Hinweise | Die DGUV-Information 208-043 empfiehlt, die Sichtprüfungen wöchentlich oder in einem auf der Risikoanalyse basierenden Intervall durchzuführen. Die interne Prüferin oder der Prüfer sollte die Stellen mit erwartbaren Schäden besonders kontrollieren und festgestellte Mängel farblich kennzeichnen und dokumentieren. |
Professionelle Erläuterung
Sichtprüfungen sind eine zentrale Komponente des täglichen Lagermanagements. Sie dienen der frühzeitigen Erkennung von Schäden, bevor sie zu sicherheitsrelevanten Mängeln werden. Die DIN EN 15635 sieht vor, dass Regalanlagen neben der jährlichen Experteninspektion einer regelmäßigen internen Prüfung unterzogen werden, deren Intervalle durch den Lagerverantwortlichen festgelegt werden. Bei der Sichtprüfung werden vor allem die Regalstützen, Traversen, Sicherungsstifte und Anfahrschütze kontrolliert. Offensichtliche Schäden werden nach den Gefahrenstufen grün, orange oder rot klassifiziert.
Die Sichtprüfung wird vom Regalbeauftragten dokumentiert, der bei orangefarbener oder roter Gefahrenstufe unverzüglich Maßnahmen einleitet. Dadurch trägt die Sichtprüfung entscheidend zur Unfallprävention bei und sorgt für einen sicheren und effizienten Lagerbetrieb.
Betriebsanleitungen für Lager- und Fördertechnik
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung – Regalbediengeräte |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Betrieb, bestimmungsgemäße Nutzung und Instandhaltung schienenabhängiger Lager- und Regalbediengeräte gemäß DIN EN 528. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 528 (Sicherheitsanforderungen für Regalbediengeräte; Gefährdungen, konstruktive Gestaltung, Nutzung und Bedienung). |
| Schlüsselelemente | • Gerätebeschreibung – Baugruppen, Steuerung, Sicherheitsausrüstung |
| Verantwortlich | Hersteller (Erstellung und Aktualisierung); Betreiber (Umsetzung, Verfügbarkeit). |
| Praxis-Hinweise | Pflichtunterlage für Betreiberakte und Gefährdungsbeurteilung; muss in deutscher Sprache vorliegen, aktuell gehalten und dem Personal zugänglich sein. |
Erläuterung
Die Betriebsanleitung nach DIN EN 528 ist das zentrale Dokument für den sicheren Betrieb von schienengebundenen Regalbediengeräten. Die Norm fordert umfassende Sicherheitsanforderungen, beschreibt mögliche Gefährdungen und gibt Vorgaben zur konstruktiven Gestaltung und Nutzung. Die Betriebsanleitung legt die bestimmungsgemäße Verwendung fest, beschreibt Sicherheits- und Notfallfunktionen und enthält detaillierte Wartungs- und Prüfvorgaben. Für Betreiber bildet sie die Grundlage für Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Wartungspläne und die Erfüllung der Dokumentationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden.
Betriebs- und Sicherheitshinweise für elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung & Sicherheitshinweise – elektrische Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Betrieb elektrischer Geräte nach Produktsicherheitsrecht; Gewährleistung der Konformität mit der Niederspannungsrichtlinie für Betrieb bei 50 – 1000 V AC oder 75 – 1500 V DC. |
| Relevante Regelwerke/Normen | 1. ProdSV (Verordnung über elektrische Betriebsmittel zur Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie); Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) |
| Schlüsselelemente | • Sicherheitshinweise, Warnungen und Schutzmaßnahmen gegen elektrisches Risiko |
| Verantwortlich | Hersteller (Bereitstellung der Anleitung, CE-Konformitätserklärung); Betreiber (Einhaltung der Vorgaben, Dokumentation von Prüfungen). |
| Praxis-Hinweise | Betriebsanleitungen sind Grundlage für die DGUV-V3-Prüfung, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen. Sie müssen vollständig und verständlich sein und im Betrieb vorgehalten werden. |
Erläuterung
Elektrische Betriebsmittel unterliegen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, die Sicherheitsaspekte für neue elektrische Produkte im Spannungsbereich 50 – 1000 V AC bzw. 75 – 1500 V DC regelt. Die Richtlinie wurde durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die 1. Verordnung zum ProdSG (1. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt. Hersteller müssen eine Betriebsanleitung bereitstellen, in der alle elektrischen Gefährdungen behandelt, Schutzmaßnahmen beschrieben und technische Daten angegeben sind. Für Betreiber bilden diese Informationen die Grundlage für die regelmäßigen Prüfungen nach DGUV-V3, die sichere Montage und den bestimmungsgemäßen Betrieb. Die Anleitung muss in deutscher Sprache vorliegen, mit der Konformitätserklärung übergeben werden und bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Betriebsanleitungen für Lagereinrichtungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanweisung für Lagereinrichtungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Betrieb von Lagerbereichen und Ladungsträgern; Regelung von Transportvorgängen, Verkehrswegen, Stapeln und Lagern in Lagerbereichen; Festlegung von Verantwortlichkeiten und Verhalten bei Unfällen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), ggf. DGUV-Informationen für spezielle Gefährdungen wie Flurförderzeuge und Schmalganglager. |
| Schlüsselelemente | • Gefährdungen im Lager (Lasten, Kippgefahren, Anfahrschäden) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber bzw. Unternehmer; Ausarbeitung und Aktualisierung der Betriebsanweisung unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit. |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Unterweisungen und betriebliche Organisation; unterstützt die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); muss an die spezifischen Lagerbedingungen angepasst und regelmäßig überprüft werden. |
Erläuterung
Die DGUV-Information 208-061 verpflichtet Betreiber, klare Betriebsanweisungen für Lagereinrichtungen zu erstellen. Sie konkretisiert die Anforderungen der BetrSichV und hebt hervor, dass Herstellerangaben zum Errichten, Kennzeichnen, Betreiben und Reparieren zu beachten sind. Zudem verlangt sie, dass Prüfintervalle auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden und mindestens jährlich eine Prüfung durch eine befähigte Person erfolgt. Die Betriebsanweisung dient als Schulungsgrundlage für Mitarbeitende, regelt den Umgang mit Flurförderzeugen, definiert sichere Verkehrswege und beschreibt das Verhalten bei Unfällen. Sie ist integraler Bestandteil des betrieblichen Sicherheitskonzeptes.
Prüf- und Schadensberichte an Regalanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Schadeninspektionsbericht – Regalanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation festgestellter Schäden an Regalsystemen und sicherheitstechnische Bewertung; Grundlage für die Einleitung von Instandhaltungsmaßnahmen und Beurteilung der Betriebssicherheit nach DIN EN 15635. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“; DIN EN 15635 (Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) |
| Schlüsselelemente | • Erkennung und Beschreibung von Schäden (Verformungen, Anfahrschäden, Korrosion) |
| Verantwortlich | Regalsicherheitsbeauftragter bzw. befähigte Person zur Regalprüfung; er erstellt den Bericht und bewertet die Schäden. |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Instandhaltungsmaßnahmen und für die jährliche Expertenprüfung nach DIN EN 15635; der Bericht muss dokumentiert, archiviert und bei behördlichen Prüfungen vorgelegt werden; Mitarbeiter sind über Schadenskategorien zu unterweisen. |
Erläuterung
Die DGUV-Information 208-043 und die DIN EN 15635 verlangen, dass Schäden an Regalanlagen systematisch erfasst und bewertet werden. Die Norm empfiehlt ein Ampelsystem zur Priorisierung: grüne Kategorie bedeutet, dass keine akute Gefahr besteht und die Überwachung im Rahmen der nächsten Prüfung ausreicht; orange Kategorie steht für mittlere Schäden, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums repariert werden müssen; rote Kategorie kennzeichnet akute Gefahren, bei denen der betroffene Regalbereich sofort zu entlasten und zu sperren ist. Der Schadeninspektionsbericht dient als Nachweis der durchgeführten Prüfungen, dokumentiert die festgestellten Mängel und enthält Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. Er ist Voraussetzung für die rechtssichere Wiederinbetriebnahme der Anlage und sollte im Rahmen der Betreiberdokumentation aufbewahrt werden.
Prüf- und Dokumentationspflichten für elektrische Anlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüf- und Inspektionsbuch – elektrische Anlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Zusammenführung aller Prüfprotokolle, Inspektionsberichte und Nachweise gemäß DGUV-V3; Übersicht über Prüfintervalle, Mängelbeseitigung und Kennzeichnung durch Prüfplaketten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel); anerkannte technische Regeln des VDE (VDE 0100, VDE 0105). |
| Schlüsselelemente | • Protokolle aller DGUV-V3-Prüfungen (ortsfeste Anlagen, ortsveränderliche Geräte) |
| Verantwortlich | Betreiber; er muss Prüfungen veranlassen, dokumentieren und das Prüf-/Inspektionsbuch aufbewahren. |
| Praxis-Hinweise | Wird nur gefordert, wenn die Berufsgenossenschaft bei Audits eine zentrale Dokumentation verlangt; die Erstellung ist jedoch eine Best Practice für das interne Qualitätsmanagement. |
Erläuterung
Die DGUV-Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig durch qualifizierte Elektrofachkräfte prüfen zu lassen. Ziel ist es, technische Mängel frühzeitig zu erkennen, Unfälle zu verhindern und den rechtssicheren Betrieb sicherzustellen. Die Prüfung umfasst ortsveränderliche Geräte (z. B. Computer, Werkzeuge), ortsfeste Anlagen (Schaltschränke, Produktionsanlagen) sowie die Überprüfung von Isolationswiderstand, Erdung und Funktion. Die Prüffristen richten sich nach Art und Nutzung der Geräte und müssen in einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren; Abweichungen dürfen nur zugelassen werden, wenn gleichwertige Sicherheitsmaßnahmen nachgewiesen werden. Ein Prüf- und Inspektionsbuch fasst alle Nachweise zusammen, erleichtert Audits und unterstützt das betriebliche Instandhaltungsmanagement.
Risikobewertungen für Regalsysteme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Risikoanalyse – Regalanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Identifikation und Bewertung betrieblicher Gefährdungen an Regalanlagen; Ableitung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit; Festlegung der Prüfintervalle. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 15635 (Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen); BetrSichV § 10 (Prüfung von Arbeitsmitteln); Arbeitsschutzgesetz (Gefährdungsbeurteilung); DGUV-Information 208-061 und 208-043. |
| Schlüsselelemente | • Gefährdungsidentifikation (z. B. Anfahrschäden, Überlastungen, Korrosion, unzureichende Befestigung) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber; Fachkraft für Arbeitssicherheit und befähigter Regalinspekteur unterstützen. |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Betriebsanweisungen, Sicherheitsunterweisungen und interne/externe Prüfungen; Risikobeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden; Ergebnisse bestimmen Prüfintervalle (wöchentliche Sichtkontrollen, jährliche Expertenprüfungen). |
Erläuterung
Die DIN EN 15635 fordert, dass Betreiber von Regalanlagen eine formale Risikoanalyse (Gefährdungsbeurteilung) durchführen und regelmäßig aktualisieren. Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 10 BetrSichV) schreibt vor, dass Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, wiederkehrend geprüft werden müssen; die Prüffristen sind anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Risikoanalyse identifiziert Gefährdungen, bewertet deren Risiko und legt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen fest. Dazu gehören Lastbegrenzungen, Anfahrschutz, Schulungen für Mitarbeitende, klare Verkehrswege und regelmäßige Wartung. Die Analyse definiert Verantwortlichkeiten und dokumentiert die Wirksamkeit der Maßnahmen. Sie bildet die Grundlage für wöchentliche Sichtkontrollen durch geschultes Personal und jährliche Expertenprüfungen durch zertifizierte Regalinspektoren. Eine lückenlose Dokumentation erhöht die Rechtssicherheit und dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern.
