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Hochregalsysteme (H ≥ 12 m)

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Hochregalsysteme (H ≥ 12 m)

Hochregalsysteme (H ≥ 12 m)

Hochregalanlagen mit einer Höhe ab 12 Metern sind besonders leistungsfähige Lagerstrukturen und werden in Deutschland häufig für große Lagerkapazitäten eingesetzt. Die enorme Bauhöhe, die im Glossar des Arbeitsschutzes ab 12 Metern beginnt und bis zu 50 Metern reichen kann, bringt spezifische Gefährdungen mit sich. Unfallrisiken ergeben sich vor allem durch herabfallendes Lagergut, Anfahrschäden an Stützen durch Flurförderzeuge, unzureichende Standsicherheit oder unzulässige Lastverteilung. Darüber hinaus erhöhen die hohe Materialkonzentration und die eingeschränkte Zugänglichkeit im Brandfall die Brandlast und erschweren den Löschangriff. Aus diesen Gründen gelten für Hochregale erweiterte Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201), der DGUV-Regeln und der Norm DIN EN 15635.

Diese Dokumentationsübersicht definiert die zwingend notwendigen technisch‑organisatorischen Unterlagen für den sicheren, rechtskonformen und auditfähigen Betrieb solcher Hochregalanlagen. Sie dient als Leitfaden für Betreiber, um die gesetzlichen Prüfpflichten, die Bestellung und Qualifikation befähigter Personen, die Bestellung des Lagersicherheitsbeauftragten (PRSES) sowie die regelmäßigen Inspektionen strukturiert zu dokumentieren. Ziel ist ein lückenloser Nachweis aller Sicherheitsmaßnahmen, um Haftungsrisiken zu minimieren und eine risikoorientierte Anlagenführung sicherzustellen.

Hochregalsysteme ab 12 Metern Höhe

Dokumentationsstruktur für Hochregalanlagen (H ≥ 12 m)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Antrag auf Befreiung von Anforderungen der BetrSichV

Zweck & Geltungsbereich

Gesetzlich vorgeschriebener Nachweis, wenn der Betreiber in begründeten Einzelfällen von einzelnen Bestimmungen der BetrSichV abweichen muss, beispielsweise bei Sonderkonstruktionen oder atypischen Betriebsweisen.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV § 18 (Beantragung von Ausnahmen), TRBS 1201 (Prüfinhalte), ggf. VDI 3564 für brandschutztechnische Anforderungen.

Schlüsselelemente

ausführliche Begründung der Abweichung
Beschreibung der Ersatzmaßnahmen, die ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleisten
Gefährdungsbeurteilung, die die besonderen Risiken (hohe Lasten, Standsicherheit, Brandlast) systematisch darstellt
technische Schutzmaßnahmen (z. B. bauliche Verstärkungen, Sprinkleranlagen) und organisatorische Maßnahmen (z. B. erhöhte Inspektionsintervalle)
Nachweis der Übereinstimmung mit anderen einschlägigen Vorschriften (z. B. Baurecht, Brandschutz)

Verantwortlich

Arbeitgeber/Betreiber; verantwortlich für die korrekte Antragstellung und Umsetzung der Ersatzmaßnahmen.

Praxis Hinweise

Eine Ausnahmegenehmigung wird nur erteilt, wenn der Betreiber durch geeignete Nachweise belegt, dass das Schutzniveau der BetrSichV erreicht oder übertroffen wird. Sie ist insbesondere bei Hochregalen mit selbsttragender Konstruktion oder ungewöhnlicher Lagertechnik relevant.

Erläuterung

Hochregalanlagen können aufgrund ihrer Konstruktion oder des Einsatzes automatischer Regalbediengeräte vom Standard abweichen. Die BetrSichV ermöglicht nach § 18 eine Befreiung von bestimmten Anforderungen, sofern der Betreiber durch gleichwertige Sicherheitsmaßnahmen denselben Schutz erreicht. Dazu gehört eine gründliche Gefährdungsbeurteilung, die die spezifischen Gefahren durch Höhe, Brandlast und dynamische Belastungen ermittelt und entsprechende technische sowie organisatorische Maßnahmen darlegt. Die zuständige Behörde prüft den Antrag und erteilt die Genehmigung nur, wenn die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet bleibt.

Prüfberichte über durchgeführte Prüfungen am Arbeitsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfbericht über Arbeitsmittelprüfungen an Hochregalanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der regelmäßigen Prüfungen nach § 14 BetrSichV. Erfasst Funktions , Sicherheits und Strukturprüfungen an Hochregalen durch eine befähigte Person.

Relevante Regelwerke/Normen

TRBS 1201 (Prüfpflichten), BetrSichV § 14 (Erst- und Wiederholungsprüfungen), DIN EN 15635 (Regalprüfung), DGUV Info 208 043 (Regeln für Lagereinrichtungen).

Schlüsselelemente

Prüfdatum und Art der Prüfung (z. B. Erstprüfung, wiederkehrende Prüfung)
Prüfumfang: Standsicherheit, Verformungen, Anfahrschäden, korrekte Lastkennzeichnung, Brandschutzanlagen
• Ergebnisse mit Mängelbewertung und Einstufung (grün, gelb, rot) gemäß DIN EN 15635
• Maßnahmenempfehlungen und Fristen zur Mängelbeseitigung
• Erklärung und Unterschrift der befähigten Person

Verantwortlich

Befähigte Person nach TRBS 1201; bestellt vom Arbeitgeber.

Praxis Hinweise

Prüfberichte bilden die Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und Instandhaltungsplanung. Sie müssen aufbewahrt werden, um gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage nachzuweisen.

Erläuterung

Die BetrSichV schreibt vor, dass Arbeitsmittel regelmäßig von befähigten Personen geprüft werden müssen. Die TRBS 1201 konkretisiert die Anforderungen für die Prüfung von Regalen: Neben der Bauzustandsprüfung müssen insbesondere Verformungen, Anfahrschäden und Lastkennzeichnungen kontrolliert werden. Die DGUV Info 208‑043 empfiehlt dabei, das Prüfintervall auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen; für Hochregale gilt ein erprobtes Intervall von mindestens zwölf Monaten. Die Ergebnisse der Prüfung werden detailliert dokumentiert, nach Schweregrad klassifiziert (grün/gelb/rot) und dienen als Grundlage für erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen.

Bestellung von befähigten Personen zur Durchführung von Prüfungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bestellung zur befähigten Person für Regalprüfungen

Zweck & Geltungsbereich

Formelle Benennung einer Person, die berechtigt und qualifiziert ist, sicherheitstechnische Prüfungen an Hochregalen durchzuführen.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI 4068 1 (Qualifikationsmerkmale und Beauftragung), TRBS 1203 (zur Prüfung befähigte Personen), BetrSichV § 2 Abs. 6 (Begriffsbestimmung).

Schlüsselelemente

Angaben zur Person (Name, Qualifikation)
Nachweis der Fachkunde: einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Erfahrung im Bereich Regalanlagen
Beschreibung der Prüfaufgaben und des Prüfumfangs
Bestätigung der Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit während der Prüfungen (vgl. TRBS 1203)
Unterschrift des Unternehmers und des Bestellten

Verantwortlich

Arbeitgeber/Unternehmer.

Praxis Hinweise

Die Bestellung muss schriftlich erfolgen und an die jeweilige Prüfaufgabe gebunden sein. Nur Personen, die die Anforderungen an Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit erfüllen, dürfen bestellt werden. Eine regelmäßige Fortbildung hält die Fachkunde aktuell.

Erläuterung

Gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV dürfen Prüfungen an Arbeitsmitteln nur von befähigten Personen durchgeführt werden. VDI 4068‑1 und TRBS 1203 definieren, welche Qualifikationen erforderlich sind: eine themenrelevante Berufsausbildung, mehrjährige Berufserfahrung, aktuelle berufliche Tätigkeit im Bereich Regalanlagen sowie spezifische Schulungen (z. B. Regalprüfung nach DIN EN 15635). Die Bestellung muss schriftlich dokumentiert und vom Unternehmer unterzeichnet werden. Wichtig ist die Unabhängigkeit der befähigten Person – sie darf bei der Ausübung der Prüfung keinen Weisungen unterliegen. Für Haftungsfragen sind diese Dokumente unverzichtbar.

Bestellung von Lagersicherheitsbeauftragten (PRSES)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bestellung zum Lagersicherheitsbeauftragten (PRSES – Person Responsible for Storage Equipment Safety)

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung eines strukturierten Systems für regelmäßige Sicherheitskontrollen im Lager gemäß DIN EN 15635.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 15635; DGUV Regel 108 007; § 14 BetrSichV.

Schlüsselelemente

Aufgabenprofil: Organisation der täglichen/wöchentlichen Sichtkontrollen, Dokumentation von Schäden, Veranlassung von Reparaturen
Umfang der Verantwortung: Überwachung der Einhaltung von Lastgrenzen, Freihaltung von Verkehrswegen, Koordination der jährlichen Experteninspektion
Nachweis der Qualifikation (z. B. Schulung in Regalinspektion)
Befristung der Bestellung und Unterstellung an die Unternehmensleitung
Meldepflicht bei sicherheitsrelevanten Vorkommnissen

Verantwortlich

Arbeitgeber/Unternehmer.

Praxis Hinweise

Jeder Lagerbetrieb, insbesondere mit Hochregalen, muss einen PRSES benennen. Die betroffene Person sollte allen Mitarbeitern bekannt sein, da sie als zentrale Ansprechstelle für Schäden fungiert.

Erläuterung

DIN EN 15635 fordert für alle ortsfesten Regalsysteme die Benennung einer Person Responsible for Storage Equipment Safety (PRSES). Bei Hochregalanlagen ist diese Funktion besonders sicherheitskritisch. Der PRSES organisiert regelmäßige Sichtkontrollen, dokumentiert auftretende Schäden, bewertet sie nach der „Ampel-Methode“ (grün/gelb/rot) und sorgt für deren Beseitigung. Er koordiniert zudem die jährliche Experteninspektion und achtet darauf, dass Lastgrenzen und Verkehrszonen eingehalten werden. Diese kontinuierliche Überwachung reduziert das Risiko schwerer Schäden oder Einsturzereignisse erheblich.

Prüfbericht der Experteninspektion (jährliche Regalinspektion)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfbericht der fachkundigen Experteninspektion

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der vorgeschriebenen jährlichen Experteninspektion gemäß DIN EN 15635.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV Info 208 043, DIN EN 15635, TRBS 1201.

Schlüsselelemente

Beschreibung der Prüfmethodik und des Prüfungsumfangs (Standsicherheit, geometrische Toleranzen, Anfahrschäden, Verankerungen)
Messung von Verformungen und Abweichungen; Einstufung nach Zonen (grün = beobachten, gelb = zeitnah reparieren, rot = sofortige Stilllegung und Entladung)
Kontrolle der Lastschilder und der Einhaltung der zulässigen Belastungen
Bewertung der Ergebnisse mit Maßnahmenempfehlungen und Terminierung
Unterschrift des Prüfers mit Qualifikationsnachweis

Verantwortlich

Externer oder interner qualifizierter Experte (befähigte Person mit Spezialschulung).

Praxis Hinweise

Die Jahresinspektion darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden und ist spätestens alle zwölf Monate zu wiederholen. Der Bericht dient als Pflichtdokument für Audits und Versicherungsfälle. Meist wird eine Prüfplakette angebracht, die den nächsten Prüftermin ausweist.

Erläuterung

Die jährliche Experteninspektion ist ein wesentliches Element der DIN EN 15635 und der DGUV Regel 108‑007. Sie umfasst eine umfassende Begutachtung der statischen und dynamischen Eigenschaften der Regalanlage. Die Prüfenden messen Verformungen der Stützen und Traversen, überprüfen Anfahrschäden durch Flurförderzeuge, kontrollieren die Befestigung am Boden sowie die Einhaltung der Tragfähigkeitsangaben. Die Ergebnisse werden anhand der Ampel-Methode bewertet: leichte Schäden (grün) werden dokumentiert und beobachtet, mittlere Schäden (gelb) erfordern eine zeitnahe Reparatur, schwere Schäden (rot) führen zur sofortigen Entlastung und Instandsetzung. Der Prüfbericht muss aufbewahrt und bei Behördenkontrollen vorgelegt werden.

Dokumentation der visuellen Kontrollen (laufende Inspektionen)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bericht über regelmäßige Sichtkontrollen

Zweck & Geltungsbereich

Erfassung der täglichen oder wöchentlichen Sichtprüfungen durch den PRSES oder geschultes Personal.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 15635 (Abschnitt 9), DGUV Info 208 043.

Schlüsselelemente

Checkliste der Sichtkontrollpunkte: ordnungsgemäße Belegung, Beschädigungen an Stützen und Traversen, Zustand der Schutzvorrichtungen, Sauberkeit der Lagergassen
Dokumentation der identifizierten Schäden mit Lagebeschreibung und Fotobelegen
Sofortmaßnahmen bei gefährlichen Schäden (z. B. Sperrung, Unterschrift des PRSES)
Bewertung des Status (unbedenklich – überwachen, mittlerer Schaden – kurzfristige Reparatur, akuter Schaden – sofortiges Entladen)
Meldung an den Betreiber und Eintrag in das zentrale CAFM-System

Verantwortlich

Lagersicherheitsbeauftragter (PRSES) oder von ihm benannte geschulte Mitarbeiter.

Praxis Hinweise

Regelmäßige Sichtkontrollen sind gemäß DIN EN 15635 verpflichtend. Die Häufigkeit (täglich, wöchentlich) richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Durch digitale Dokumentation kann die Nachverfolgbarkeit verbessert werden; die Berichte dienen als Vorstufe für die jährliche Experteninspektion.

Erläuterung

Bei Hochregalanlagen ist die frühzeitige Erkennung von Schäden lebenswichtig, da ein einzelner Stützenbruch schwerwiegende Folgen haben kann. DIN EN 15635 schreibt vor, dass ein systematisches Programm für Sichtprüfungen eingerichtet wird. Der PRSES oder geschulte Mitarbeitende prüfen regelmäßig die Regalanlage auf sichtbare Verformungen, Anfahrschäden und fehlende Sicherungen. Entdeckte Schäden werden dokumentiert und gemeldet. Der Betreiber legt anhand der Gefährdungsbeurteilung fest, in welchen Intervallen die Sichtkontrollen stattfinden (oft wöchentlich). Diese Aufzeichnungen fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein und unterstützen die Instandhaltungsplanung.

Dokumentationsstruktur für Hochregalanlagen (H ≥ 12 m)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bestellschreiben Koordinator/Sicherheitskoordinator

Zweck & Geltungsbereich

Schriftliche Benennung einer fachkundigen Person zur Koordination aller sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Hochregallager. Diese Person überwacht Gefahrenquellen, koordiniert beteiligte Firmen und achtet auf die Umsetzung der Schutzmaßnahmen.

Relevante Regelwerke/Normen

Gefahrstoffverordnung, DGUV Information 215 830, BetrSichV

Schlüsselelemente

Aufgabenbeschreibung und Befugnisse – Koordination von Verkehrsflüssen, Gefahrstoffumgang, Absturzsicherung und Fremdfirmen.
Zuständigkeiten (Gefahrstoffe, Verkehrswege, Persönliche Schutzausrüstung, Absturzprävention).
Qualifikationsanforderungen (z. B. Fachkunde im Bereich Arbeitsschutz und Gefahrstoffmanagement).
Unterstellungsverhältnis und Weisungsbefugnis.
Geltungsbereich der Bestellung (räumlich und sachlich).

Verantwortlich

Arbeitgeber/Unternehmer

Praxis Hinweise

Die Bestellung ist unverzichtbar bei großen Anlagen, Gefahrstofflagerung oder mehreren beteiligten Gewerken. Sie wird von Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften geprüft.

Erläuterung

Das Zusammenspiel verschiedener Unternehmen im Hochregallager erfordert eine zentrale Koordination. Nach § 15 GefStoffV müssen Arbeitgeber zusammenarbeiten, wenn Arbeitnehmer durch Gefahrstoffe gegenseitig gefährdet werden. Bei erhöhter Gefährdung ist ein Koordinator zu bestellen, dem alle sicherheitsrelevanten Informationen bereitzustellen sind. DGUV‑Information 215‑830 konkretisiert diese Pflicht: Die koordinierende Person plant Arbeitsabläufe, stimmt Sicherheitsmaßnahmen ab, organisiert den Notfallplan und ist befugt, bei Verstößen gegen Sicherheitsregeln Arbeiten zu unterbrechen. Dadurch werden Konflikte zwischen beteiligten Firmen vermieden und die Arbeitssicherheit gesteigert.

Betriebsanweisung des Herstellers – Arbeitsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Hersteller Betriebsanweisung für Hochregalsysteme

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung der produktspezifischen Betriebs-, Sicherheits- und Belastungsangaben durch den Hersteller. Sie regelt Montage, Betrieb und Demontage der Anlage.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (insbesondere § 5 und § 14)

Schlüsselelemente

Belastungsgrenzen je Fach, Feld und Ebene; Anforderungen an gleichmäßige Lastverteilung.
Anforderungen an Anfahrschutz, Durchschubsicherungen und Absturzsicherungen.
Vorgaben zur fachgerechten Montage und Demontage.
Technische Schutzmaßnahmen, z. B. Kollisionsschutz, durchgehende Fahrwege, Schutzgitter.
Prüf- und Wartungsvorgaben inklusive erforderlicher Prüffristen.

Verantwortlich

Hersteller

Praxis Hinweise

Die Herstelleranweisung bildet die Grundlage für Gefährdungsbeurteilung, Lastschilder, Prüfpläne und die betriebliche Betriebsanweisung. Sie muss im Betrieb verfügbar sein und darf nicht verändert werden.

Erläuterung

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert, dass Arbeitsmittel nur entsprechend der Herstellerangaben verwendet werden dürfen. Die Betriebsanweisung des Herstellers enthält technische Daten zur Tragfähigkeit, zur zulässigen Belastung je Regalebene und zum erforderlichen Anfahrschutz. Weiterhin sind Montage- und Demontagevorgaben sowie Prüfintervalle festgelegt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und müssen im Betrieb durch Lastschilder und Dokumentationen sichtbar gemacht werden. Das Einhalten der Herstellerangaben verhindert Überlastungen und reduziert Unfallrisiken.

Betriebsanweisung des Arbeitgebers – Arbeitsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebliche Betriebsanweisung für Hochregalanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Erstellung einer arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisung für alle Beschäftigten, basierend auf der Gefährdungsbeurteilung.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV, DGUV Information 205 001

Schlüsselelemente

Beschreibung der Gefahren: Absturz, Kollision, Quetschungen, herabfallende Lasten, Brand- und Gefahrstoffrisiken.
Verhaltensregeln zur sicheren Nutzung der Regalanlage und der Flurförderzeuge.
Vorgaben zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
Festlegung und Kennzeichnung von Verkehrswegen, Gängen und Schmalgangbereichen.
Notfall und Alarmabläufe inklusive Verhalten bei Brand, technischer Störung und Evakuierung.

Verantwortlich

Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt

Praxis Hinweise

Die Betriebsanweisung muss in schriftlicher Form vorliegen, verständlich formuliert und vor Ort ausgehängt werden. Sie ist Grundlage für Unterweisungen, Fremdfirmenkoordination und Arbeitsfreigaben.

Erläuterung

Gemäß BetrSichV und DGUV‑Information 205‑001 muss der Arbeitgeber eine auf den konkreten Arbeitsplatz zugeschnittene Betriebsanweisung erstellen. Diese Anweisung stellt die konkreten Gefahren der Hochregalanlage dar und legt Verhaltensregeln fest. Beschäftigte müssen schriftlich und mündlich unterwiesen werden, und es sind geeignete PSA bereitzustellen. Zusätzlich sind Verkehrswege klar zu kennzeichnen, kollisionsfreie Fahrwege für Flurförderzeuge sicherzustellen und Maßnahmen für Störungen und Brände zu definieren. Die Betriebsanweisung muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere nach Änderungen der Anlage oder der Betriebsabläufe.

Betriebsanweisung für Lagerbereiche – Storage Facilities

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Lagerbetriebsanweisung gemäß DGUV Information 208 061

Zweck & Geltungsbereich

Systematische Anweisung zum sicheren Lagern, Stapeln, Kommissionieren und Transportieren in Hochregalanlagen. Sie gilt für Lagerpersonal und Flurförderzeugführer.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV Information 208 061, BetrSichV

Schlüsselelemente

Stapel- und Lagerregeln, z. B. gleichmäßige Lastverteilung, Einsatz geeigneter Paletten und korrekte Einlagerungshöhen.
Einsatz von Flurförderzeugen (Schmalganggeräte, Stapler) inklusive Fahrregeln, Geschwindigkeit und Zugangsbeschränkungen.
Anfahrschutz, Kennzeichnung von Sperrzonen und Gefahrenbereichen.
Umgang mit beschädigten Regalen und Ladungsträgern (Sichtprüfung, Meldung, Sperrung).
Maßnahmen bei Bränden und technischen Störungen, z. B. alarmieren, Löschmaßnahmen, Evakuierung.

Verantwortlich

Arbeitgeber / Lagerleitung

Praxis Hinweise

Diese Anweisung wird regelmäßig von Berufsgenossenschaften und Brandschutzdienststellen kontrolliert. Sie ist ein Pflichtdokument und muss bei Betriebsbesichtigungen vorgelegt werden.

Erläuterung

Hochregallager erfordern klare Regeln für Ordnung, Verkehrssicherheit und Regalstabilität. Die DGUV‑Information 208‑061 beschreibt detaillierte Sicherheitsanforderungen für Lagerbetrieb und Stapelung. Sie fordert, dass Lasten das zulässige Feld- und Fachgewicht nicht überschreiten, dass Güter gegen Herausfallen gesichert sind und dass Verkehrswege ausreichend dimensioniert sind. Beschädigte Regale müssen unverzüglich gemeldet, entlastet und instand gesetzt werden. Eine schriftliche Lagerbetriebsanweisung überträgt diese Vorgaben auf den konkreten Standort und stellt sicher, dass alle Beschäftigten die gleichen Regeln kennen und anwenden.

Dokumentation der Anforderungen für das vereinfachte Verfahren (BetrSichV)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Dokumentation zum vereinfachten Verfahren nach BetrSichV

Zweck & Geltungsbereich

Prüfung und dokumentierte Feststellung, ob bei bestimmten Arbeitsmitteln ein vereinfachtes Prüfverfahren angewendet werden darf.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (§ 7)

Schlüsselelemente

Beschreibung des Arbeitsmittels und seiner Verwendung.
Prüfung, dass keine Personenbeförderung stattfindet und keine besonderen Gefährdungen vorliegen.
Ausschluss bestimmter Gefahrenszenarien (z. B. hohe Absturzrisiken, Explosionsgefahr).
Festlegung reduzierter Prüfpflichten (z. B. verlängerte Prüffristen).
Begründete Freigabe durch die verantwortliche Person.

Verantwortlich

Arbeitgeber

Praxis Hinweise

Das vereinfachte Verfahren darf nur angewendet werden, wenn alle gesetzlichen Kriterien erfüllt sind. Die Dokumentation ist bei behördlichen Kontrollen vorzulegen.

Erläuterung

Die BetrSichV ermöglicht für bestimmte Arbeitsmittel ein vereinfachtes Prüfverfahren, sofern im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wird, dass keine zusätzlichen Gefährdungen bestehen und das Arbeitsmittel sicher betrieben werden kann. Bei Hochregalanlagen kann dies im Ausnahmefall gelten (z. B. bei ungesteuerten Regalen ohne Personenbeförderung), sofern die Bedingungen des § 7 BetrSichV erfüllt sind. Die Dokumentation muss den Entscheidungsprozess transparent machen und begründen, warum eine reduzierte Prüfpflicht zulässig ist. Bei unklaren Gefährdungen oder wenn die Anlage besonderen Risiken ausgesetzt ist, ist das vollständige Prüfverfahren anzuwenden.

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Gefährdungsbeurteilung für Hochregalanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen im Hochregallager. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (§§ 3–5), DGUV Vorschriften und DGUV Informationen

Schlüsselelemente

Identifikation mechanischer Gefahren (Kollision, Umsturz, Quetschungen, herabfallende Lasten).
Berücksichtigung des Einsatzes von Flurförderzeugen (Stapler, Schmalganggeräte).
Bewertung von Brand- und Gefahrstoffrisiken sowie Lagerung entzündbarer oder toxischer Stoffe.
Analyse der Verkehrswege und logistischen Abläufe (Schmalgänge, Kreuzungen, Übergänge).
Festlegung von Schutzmaßnahmen, Prüfintervallen und Wirksamkeitskontrolle einschließlich Rückmeldeverfahren bei Mängeln.

Verantwortlich

Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit; Einbindung des Sicherheitsbeauftragten und ggf. des Betriebsarztes

Praxis Hinweise

Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu aktualisieren (z. B. bei Änderung der Regalhöhe, Erweiterung, neuen Arbeitsmitteln oder nach Unfällen). Sie bildet die Grundlage für Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Prüfpläne.

Erläuterung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes. Bei Hochregalanlagen müssen die besonderen Risiken der Höhe, der engen Verkehrswege und der schweren Lasten berücksichtigt werden. Eine systematische Vorgehensweise umfasst die Ermittlung aller Gefährdungen, die Bewertung des Risikos und die Festlegung von Maßnahmen zur Risikominderung. Dabei werden nicht nur physikalische Gefahren betrachtet, sondern auch brand- und explosionsgefährdete Bereiche sowie der Umgang mit Gefahrstoffen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss überwacht und dokumentiert werden; Erkenntnisse aus Beinaheunfällen und Störungen fließen in die Aktualisierung ein. Die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ist bei behördlichen Prüfungen und Audits vorzulegen.

Dokumentationsstruktur für Hochregalanlagen (H ≥ 12 m)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Dokumentation der Anforderungen an befähigte Personen für Hochregalprüfungen

Zweck & Geltungsbereich

Definition der Qualifikationen und Kompetenzen, die Prüfpersonen für Hochregalanlagen erfüllen müssen

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV, TRBS 1203 (Anforderungen an befähigte Personen)

Schlüsselelemente

Nachweis einer einschlägigen technischen Berufsausbildung oder eines Ingenieurstudiums
Mehrjährige Erfahrung im Umgang mit vergleichbaren Lager und Regalsystemen
Aktive berufliche Tätigkeit im Bereich der Regalprüfung und regelmäßige Fortbildungen
Kenntnis des Standes der Technik, der einschlägigen Normen (z. B. DIN EN 15635) und der Unfall und Arbeitsschutzvorschriften
Festgelegtes Bestellungs und Benennungsverfahren durch den Arbeitgeber Dokumentation der Befähigung und ihrer Gültigkeitsdauer

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber

Praxis Hinweise

Die Auswahl und Benennung geeigneter Prüfer ist für die Einhaltung der BetrSichV unverzichtbar. Bei Unfallanalysen oder behördlichen Prüfungen müssen die Qualifikation und die Bestellung der befähigten Person nachvollziehbar dokumentiert sein.

Erläuterung

Bei Hochregalanlagen ab 12 Metern sind die Gefahren durch Einsturz, Palettenabsturz oder Anfahrschäden besonders hoch. Daher dürfen Prüfungen nur durch befähigte Personen durchgeführt werden, die sowohl eine fundierte technische Ausbildung als auch praktische Erfahrung mit Lagersystemen vorweisen können. Nach TRBS 1203 müssen diese Personen den aktuellen Stand der Technik kennen, fortlaufend an Schulungen teilnehmen und vom Arbeitgeber formal bestellt werden. Eine klare Dokumentation der Auswahlkriterien und der Befähigungsnachweise schafft Rechtssicherheit und ermöglicht eine nachvollziehbare Auditierung.

Festlegung von Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfplan für Hochregalanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen einschließlich Prüfart, Prüfschritte, Messpunkte und Intervalle

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV, TRBS 1201 (Art, Umfang und Fristen der Prüfungen), DIN EN 15635 (Anwendung und Instandhaltung von Lagereinrichtungen), DGUV Information 208 043

Schlüsselelemente

Tägliche bzw. regelmäßige Sichtkontrollen durch geschulte Mitarbeiter zur Erkennung von Anfahrschäden und offensichtlichen Deformationen
Jährliche Expertenprüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1201 zur Ermittlung des Ist Zustands, Bewertung von Abweichungen und Dokumentation der Ergebnisse
Differenzierter Prüfumfang je nach Schadensklasse (Schadensstufe 1 – geringfügige Schäden bis Schadensstufe 3 – akute Einsturzgefahr)
Festgelegte Prüfintervalle und Fristen (u. a. nach Herstellerangaben oder nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Anfahrschäden, Umbau, Unfällen oder Naturereignissen)
Definition von Zuständigkeiten und Kommunikationswegen im Prüfprozess

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber

Praxis Hinweise

Der Prüfplan bildet die Basis für den CAFM basierten Prüfkalender, Wartungsverträge und Safety Audits. Er erhöht die strukturelle Betriebssicherheit, indem er eine systematische Überwachung und rechtzeitige Instandsetzung ermöglicht.

Erläuterung

Die BetrSichV schreibt eine regelmäßige Überprüfung von Arbeitsmitteln vor. Für Hochregalanlagen sind neben täglichen Sichtkontrollen mindestens einmal jährlich umfassende Prüfungen durch befähigte Personen vorgesehen. Dabei werden Bauteile auf Verformungen, Korrosion, Lagerschäden oder Überschreitungen der zulässigen Belastung untersucht. Der Prüfplan legt fest, wann eine Erstprüfung (nach Montage), Wiederholungsprüfungen und außerordentliche Prüfungen (z. B. nach Umbauten, Unfällen oder außergewöhnlichen Ereignissen) durchzuführen sind. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und in die Betreiberakte aufzunehmen, um bei Audits oder behördlichen Kontrollen einen lückenlosen Nachweis erbringen zu können.

Nachweis der Fachkunde für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Fachkundenachweis zur Gefährdungsbeurteilung für Hochregalanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung, dass Gefährdungsbeurteilungen durch qualifiziertes Fachpersonal erstellt wurden

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV, ArbSchG, TRBS 1111

Schlüsselelemente

Bescheinigungen über einschlägige Schulungen oder Fortbildungen (z. B. zur DIN EN 15635, zur Lastberechnung und Statik)
Nachweis praktischer Erfahrung im Regal und Lagerwesen sowie Kenntnis von Belastungsnormen und Schadensklassen
Fähigkeit zur systematischen Bewertung von Risiken, zur Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen und zur Dokumentation der Ergebnisse
Regelmäßige Aktualisierung des Fachwissens und Dokumentation der Weiterbildung

Verantwortlich

Schulungsanbieter / Fachkraftverantwortliche

Praxis Hinweise

Der Fachkundenachweis ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und muss bei Audits oder behördlichen Kontrollen vorgelegt werden. Er sichert die rechtliche Belastbarkeit der Gefährdungsbeurteilung.

Erläuterung

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist gemäß BetrSichV und ArbSchG Pflicht des Arbeitgebers. Bei Hochregalanlagen sind die Risiko‑ und Lastberechnungen komplex, weshalb die verantwortliche Person eine besondere Fachkunde besitzen muss. Dazu gehören neben technischem Know‑how Kenntnisse der maßgeblichen Normen und Richtlinien sowie praktische Erfahrung im Umgang mit Lagereinrichtungen. Der Fachkundenachweis belegt die Qualifikation und bildet die Grundlage für eine belastbare und rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung.

Herstellerinformationen zur Wartung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Herstellerinformationen für Wartung und Instandhaltung

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung aller sicherheitsrelevanten Wartungs , Reparatur und Inspektionshinweise

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV, DIN EN 15635, Produktnormen des jeweiligen Herstellers

Schlüsselelemente

Vorgaben zu Wartungsintervallen, Schmier und Einstellarbeiten
Einstell und Justierangaben für Träger, Stützen und Sicherungselemente
Traglasttabellen und Belastungsgrenzen gemäß Herstellerspezifikation
Verschleißindikatoren und Toleranzgrenzen für Bauteile
Anforderungen an originalgetreue Ersatzteile und qualifizierte Reparaturbetriebe

Verantwortlich

Hersteller (Bereitstellung), Betreiber (Einhaltung)

Praxis Hinweise

Die Herstellerinformationen sind Pflichtbestandteil der technischen Dokumentation. Sie dienen als Grundlage für Wartungs und Instandhaltungspläne sowie für die Freigabe der zulässigen Lasten. Nur bei Einhaltung der Herstellervorgaben kann die strukturelle Integrität der Hochregale dauerhaft gewährleistet werden.

Erläuterung

Die BetrSichV verpflichtet den Betreiber, die Wartung von Arbeitsmitteln nach den Angaben des Herstellers durchzuführen. Für Hochregalanlagen müssen alle relevanten technischen Unterlagen, insbesondere Traglasttabellen, Einstellanweisungen und Verschleißkriterien, in der Betreiberakte hinterlegt werden. Diese Informationen ermöglichen es, Wartungsarbeiten korrekt zu planen, frühzeitig Verschleiß zu erkennen und nur zugelassene Ersatzteile zu verwenden. Somit wird die Sicherheit der Anlage über die gesamte Lebensdauer gewährleistet.

Informationsunterlagen für die Gefährdungsbeurteilung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Informationssammlung für Gefährdungsbeurteilungen

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung aller technischen, organisatorischen und nutzerbezogenen Daten für eine vollständige Risikoanalyse

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV, ArbSchG, DGUV Regel 108 007 (Regal und Lagerarbeiten), TRBS 1111

Schlüsselelemente

Technische Datenblätter der Regalanlage (Abmessungen, Material, Belastungsgrenzen)
Lastannahmen, statische Berechnungen und Nachweise der Gebäudestatik
Beschreibung der Betriebsbedingungen, wie z. B. Temperatur, Luftfeuchte, Beleuchtung und Bodenbeschaffenheit
Verkehrs und Logistikkonzepte (Verkehrswege für Gabelstapler, Mindestbreiten, Rangierflächen, Lenkungssysteme)
Aufzeichnungen über Schadens und Beinaheereignisse sowie Ergebnisse früherer Prüfungen und Wartungen

Verantwortlich

Betreiber (Sammlung), Hersteller und Fachkraft (Bereitstellung und Bewertung)

Praxis Hinweise

Die Informationsunterlagen bilden die Grundlage für die jährliche Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung. Sie werden bei Audits geprüft und müssen stets aktuell und nachvollziehbar sein.

Erläuterung

Eine valide Gefährdungsbeurteilung setzt voraus, dass alle relevanten Informationen zur Anlage, zum Betrieb und zu bisherigen Schadensereignissen erfasst werden. Dazu zählen technische Daten, Lastannahmen, Betriebsbedingungen sowie Verkehrs‑ und Logistikkonzepte für den Staplerverkehr. Unfall‑ und Beinaheereignisse sowie Ergebnisse vorheriger Prüfungen liefern wertvolle Hinweise auf systematische Schwachstellen. Die regelmäßige Aktualisierung dieser Dokumente gewährleistet, dass die Gefährdungsbeurteilung den tatsächlichen Betriebsbedingungen entspricht.

Informationen zu Notfall‑ und Rettungsmaßnahmen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Notfall und Rettungskonzept für Hochregalanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung der erforderlichen Notfallmaßnahmen und Rettungsabläufe bei Störungen, Unfällen oder Strukturschäden

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV, DGUV Regel 112 199 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz), DGUV Grundsatz 312 906 (Qualitätssicherung bei Rettungsübungen)

Schlüsselelemente

Alarmierungswege und Meldeverfahren (z. B. Notrufnummern, Zuständigkeiten)
Evakuierungskonzept unter Berücksichtigung der besonderen Höhen und Verkehrswege
Maßnahmen bei Versagen von Regalbauteilen oder Paletten, einschließlich Absperrungen und Sicherung des Gefahrenbereichs
Verhaltensanweisungen bei Kollisionen mit Gabelstaplern und bei herabstürzenden Lasten
Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Auffanggurte sowie Anforderungen an Rettungsmittel (Rettungskorb, Hubarbeitsbühne, Abseilgeräte)
Qualifikation und regelmäßige Schulung der betrieblichen Rettungskräfte

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber (Erstellung und Umsetzung), Brandschutzbeauftragter, Sicherheitsfachkraft

Praxis Hinweise

Das Rettungskonzept muss mit dem Brandschutz und Arbeitsschutzkonzept abgestimmt werden. Regelmäßige Übungen sind erforderlich, damit betriebliche Rettungskräfte im Ernstfall schnell und sicher handeln können. Die Unterlagen sind Bestandteil der Betreiberakte und werden von Behörden und Versicherern eingefordert.

Erläuterung

Hochregalanlagen bergen bei Störungen oder Unfällen ein hohes Gefahrenpotenzial, insbesondere durch Absturz aus großer Höhe oder durch herabfallende Lasten. Ein umfassendes Notfall‑ und Rettungskonzept gewährleistet, dass im Gefahrenfall unverzüglich und koordiniert reagiert wird. Es regelt die Alarmierung, die Evakuierung, die Absicherung des Gefahrenbereichs sowie die technische Rettung unter Einsatz geeigneter PSA und Rettungsgeräte. Rettungskräfte müssen physisch und psychisch geeignet sein und regelmäßige Unterweisungen sowie Übungen absolvieren. Die in den DGUV‑Regeln beschriebenen Standards für Rettungsübungen und PSA‑Einsatz bilden hierbei den Referenzrahmen.

Protokoll über besondere Unterweisungen – Hochregalanlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Unterweisungsprotokoll für Arbeiten in/mit Hochregalanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der sicherheitsrelevanten Unterweisungen für Beschäftigte, die Hochregale nutzen, betreten oder bedienen.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV § 12 – Beschäftigte müssen vor der Verwendung von Arbeitsmitteln unterwiesen und jährlich nachgeschult werden; Datum und Teilnehmer sind schriftlich festzuhalten.

Schlüsselelemente

Erläuterung der Gefährdungen und Betriebsabläufe im Hochregallager.
Verkehrswege, Umgang mit Regalbediengeräten und Flurförderzeugen.
Vermeidung von Anfahrschäden und Kollisionen.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Rettungswege.
Teilnahmebestätigung (Datum, Namen der Teilnehmenden).

Verantwortlich

Arbeitgeber/Unternehmer.

Praxis Hinweise

Unterweisungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich zu dokumentieren; bei Unfällen oder veränderten Arbeitsbedingungen sind anlassbezogene Unterweisungen erforderlich.

Erläuterung

Die Höhe von Hochregalanlagen und der Einsatz von Regalbediengeräten erfordern detaillierte Unterweisungen. Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte vor der ersten Verwendung arbeitsmittelbezogen zu unterweisen und diese Unterweisungen jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Das Unterweisungsprotokoll bildet den Nachweis gegenüber Behörden und Unfallversicherern und dient der Haftungsminimierung.

Inspektionsbericht bei Regalschäden

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bericht über erkannte Schäden an Regalen

Zweck & Geltungsbereich

Erfassung und Bewertung aller Schäden an Regalstützen, -trägern und Verbänden gemäß DIN EN 15635 und DGUV I 208 043.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 15635 fordert regelmäßige Sichtkontrollen und eine Experteninspektion mindestens alle 12 Monate; DGUV I 208 043 konkretisiert Grenzwerte für Verformungen und differenziert Gefahrenstufen.

Schlüsselelemente

Schadensort und -klasse (grün/orange/rot).
Verformungsmaße und Anfahrspuren.
Priorisierung der Maßnahmen, z. B. Entlasten, Sperren, Reparatur.
Dokumentation des Wieder¬betrachtungstermins.

Verantwortlich

Befähigte Person für Regalprüfungen / Beauftragter für Lagersicherheit.

Praxis Hinweise

Wöchentliche/montatliche Sichtkontrollen und jährliche Experteninspektionen sind notwendig. Schäden der Gefahrenstufe rot müssen zur sofortigen Sperrung und Reparatur führen.

Erläuterung

Die DIN EN 15635 unterscheidet zwischen internen Sichtkontrollen und Experteninspektionen. DGUV‑I 208‑043 erläutert, dass Schäden an Stützen und Verbänden von Palettenregalen in grüne, orangefarbene und rote Gefahrenstufen eingeteilt werden. Grüne Schäden erfordern lediglich Überwachung; orangefarbene Schäden verlangen eine zeitnahe Entlastung und Instandsetzung; rote Schäden führen zu sofortiger Sperrung des Regals. Der Inspektionsbericht bildet die Grundlage für Sperrungen, Reparaturen und die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Risikoanalyse – Hochregalanlage (Ergebnisse)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Risikoanalyse / Gefährdungsbeurteilung (Ergebnisbericht)

Zweck & Geltungsbereich

Systematische Analyse aller betrieblichen und konstruktiven Risiken im Hochregallager.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 15635; TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilung beschreibt die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und dient der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Schlüsselelemente

Bewertung der Regalstabilität und Statik.
Last- und Einlagerungsrisiken.
Fahrwege, Bediengeräte und innerbetriebliche Verkehrsführung.
Brandschutz- und Evakuationsrisiken.
Maßnahmenpaket zur Risikominimierung.

Verantwortlich

Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Praxis Hinweise

Die Gefährdungsbeurteilung muss vor der Inbetriebnahme erstellt und bei jeder Änderung der Nutzung, Technik oder nach Schadensereignissen fortgeschrieben werden. Informationen des Herstellers sowie Erkenntnisse aus Unfällen sind einzubeziehen.

Erläuterung

Die Risikoanalyse bildet das Kernstück der Sicherheitsplanung. TRBS 1111 definiert die Gefährdungsbeurteilung als systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, um daraus Schutzmaßnahmen abzuleiten. Der Arbeitgeber hat alle auftretenden Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Maßnahmen festzulegen. Zu den erforderlichen Informationen gehören Herstellerdokumente, Betriebsanleitungen und Hinweise aus Unfallanalysen. Die Ergebnisse der Risikoanalyse fließen in Prüfpläne, Betriebsanweisungen und das Schutzkonzept ein und müssen regelmäßig aktualisiert werden.

Schutzkonzept – Hochregalanlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Schutzkonzept für Hochregalanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Zusammenfassung aller technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen zur Beherrschung der im Hochregallager identifizierten Risiken.

Relevante Regelwerke/Normen

TRBS 1111 definiert das Schutzkonzept als Verknüpfung von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen zur sicheren Verwendung eines Arbeitsmittels. TRBS 1115 konkretisiert Anforderungen an sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen.

Schlüsselelemente

Festlegung von Sicherheitszonen, Verkehrsführung und Geschwindigkeitsbegrenzungen.
PSA Konzept (Auffangsysteme, Helm und Schutzkleidung).
Technische Schutzsysteme wie Rammschutz, Leitlinien und Aushebesicherungen.
Schulungs und Unterweisungsmaßnahmen für Bedienpersonal und Fremdfirmen.
Notfall und Rettungsorganisation, einschl. Notausgänge und Erste Hilfe Ausstattung.

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber.

Praxis Hinweise

Das Schutzkonzept wird aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet und dient als Basis für Betriebsanweisungen und Sicherheitsunterweisungen. Es sollte mit Herstellervorgaben und TRBS 1115 abgestimmt sein und bei Audits und Versicherungsprüfungen vorgelegt werden.

Erläuterung

Das Schutzkonzept ist die Sicherheitsarchitektur des Hochregallagers. TRBS 1111 definiert es als Verknüpfung von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. Dazu gehören bauliche Schutzmaßnahmen (Rammschutz, Leitlinien), organisatorische Regeln (Verkehrsführung, Sperrzonen) und persönliche Maßnahmen wie PSA und Unterweisungen. TRBS 1115 ergänzt dies um Anforderungen an sicherheitsrelevante Mess‑, Steuer‑ und Regeleinrichtungen, z. B. regelmäßige Funktionskontrollen. Ein umfassendes Schutzkonzept stellt sicher, dass alle Gefährdungen beherrscht und Notfälle wirksam bewältigt werden.

Unfall‑ und Schadensbericht – Hochregalanlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Unfall- und Schadensbericht – Lagertechnik

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation aller Unfälle, Störungen und Schäden im Zusammenhang mit Hochregalanlagen zur Ursachenanalyse und Prävention.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV § 11 verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen für Notfälle und Unfälle zu treffen und Informationen über Gefährdungen und Rettungsmaßnahmen bereitzustellen. TRBS 3151/TRGS 751 fordert im Rahmen des Explosions und Brandschutzes die Erfassung von Störfällen.

Schlüsselelemente

Beschreibung des Vorfalls (Ort, Zeitpunkt, betroffene Regale, Geräte und Personen).
Ursachenanalyse und Bewertung der Gefährdungsfaktoren.
Sofortmaßnahmen, Rettungsmaßnahmen und Erstversorgung.
Beteiligte Geräte und Personen.
Präventionsmaßnahmen und Empfehlung zur Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Verantwortlich

Arbeitgeber / Unternehmer.

Praxis Hinweise

Der Bericht ist nach jedem meldepflichtigen Ereignis zu erstellen. Erkenntnisse aus Unfällen und Notfällen müssen laut TRBS 1111 in die Gefährdungsbeurteilung einfließen. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern.

Erläuterung

Unfälle, Betriebsstörungen und Schäden liefern wichtige Erkenntnisse für die Prävention. BetrSichV § 11 fordert, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zur Rettung von Beschäftigten bei Unfällen organisiert und relevante Informationen über Gefährdungen und Rettungsmaßnahmen bereithält. Ein systematischer Unfall‑ und Schadensbericht ermöglicht Ursachenanalysen, die Einleitung von Sofortmaßnahmen und die Anpassung des Schutzkonzepts. Die Dokumentation ist auch Grundlage für die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

Herstellerunterlagen zur Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Herstellerdokumente (Technische Daten & Einsatzgrenzen)

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung aller technischen Daten und Spezifikationen, die zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen erforderlich sind.

Relevante Regelwerke/Normen

TRBS 1111 fordert, dass der Arbeitgeber alle notwendigen Informationen über Arbeitsmittel, einschließlich Angaben des Herstellers, beschafft.

Schlüsselelemente

Lasttabellen und Tragfähigkeiten.
Konstruktive Spezifikationen und statische Berechnungen.
Montage und Betriebsanleitungen.
Prüfanforderungen und Wartungsintervalle.
Anwendungsgrenzen und Einsatzbedingungen.

Verantwortlich

Hersteller/Händler; der Betreiber muss die Unterlagen anfordern und bereithalten.

Praxis Hinweise

Herstellerunterlagen sind vor der Inbetriebnahme zu prüfen. Ohne gültige Lasttabellen und Betriebsanleitungen darf das Hochregal nicht betrieben werden. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für Inspektionen und die Lagerordnung.

Erläuterung

Für eine fundierte Gefährdungsbeurteilung müssen alle relevanten Informationen über das Arbeitsmittel vorliegen. TRBS 1111 verlangt, dass der Arbeitgeber notwendige Informationen zur Verwendung und Beschaffenheit des Arbeitsmittels – insbesondere Hinweise des Herstellers – beschafft. Dazu gehören Lasttabellen, Tragfähigkeitsangaben, Montage‑ und Betriebsanleitungen sowie Wartungsanforderungen. Sie dienen als Referenz für Inspektionen und zur Festlegung der maximal zulässigen Lasten. Ohne diese Unterlagen ist ein sicherer Betrieb nicht zulässig.

Vermerk über die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Überprüfungsvermerk Gefährdungsbeurteilung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert wurde.

Relevante Regelwerke/Normen

TRBS 1111 verlangt eine regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung; selbst wenn keine Aktualisierung erforderlich ist, muss der Arbeitgeber das Datum der Überprüfung dokumentieren.

Schlüsselelemente

Datum und Anlass der Überprüfung.
Neue Erkenntnisse (z. B. aus Unfällen, technischen Änderungen).
Geänderte Maßnahmen oder neue Schutzkonzepte.
Bewertung der verbleibenden Restrisiken.
Verantwortliche Person (Unternehmer/Fachkraft).

Verantwortlich

Arbeitgeber.

Praxis Hinweise

Die Überprüfung ist anlassbezogen (z. B. nach Unfällen, technischen Veränderungen) und in regelmäßigen Abständen vorzunehmen. Der Arbeitgeber legt die Intervalle fest und dokumentiert die Ergebnisse.

Erläuterung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein dynamisches Instrument. TRBS 1111 schreibt vor, dass sie regelmäßig überprüft und fortgeschrieben wird. Änderungen in der Anlagentechnik, Arbeitsorganisation oder Erkenntnisse aus Unfällen erfordern eine Anpassung der Maßnahmen. Auch wenn keine Änderungen notwendig sind, muss die Überprüfung mit Datum dokumentiert werden. Der Vermerk stellt sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung aktuell bleibt und Behörden im Auditfall nachvollziehen können, wann und wie sie überprüft wurde.

Verpflichtung der Lieferanten zur Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Lieferantenverpflichtung nach DGUV V 1

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung, dass alle gelieferten Regalbauteile und Dienstleistungen arbeitsschutzkonform sind.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV V 1 § 5 verpflichtet Unternehmer, bei der Vergabe von Aufträgen an Hersteller oder Lieferanten schriftlich festzulegen, dass diese die für Sicherheit und Gesundheitsschutz einschlägigen Anforderungen einhalten.

Schlüsselelemente

Schriftliche Bestätigung der Arbeitsschutzkonformität.
CE Konformitätserklärungen und Produktsicherheitsnachweise.
Einhaltung der Hersteller und Normvorgaben für Regalbauteile.
Lieferant als Fachbetrieb.

Verantwortlich

Auftraggeber / Betreiber.

Praxis Hinweise

Die Verpflichtung sollte Bestandteil der Beschaffungsunterlagen sein und bei Audits vorgelegt werden. Sie dient dazu, nur sichere Arbeitsmittel zu beschaffen und die Verantwortung des Lieferanten zu dokumentieren.

Erläuterung

Die DGUV‑V 1 regelt die Grundpflichten des Unternehmers zur Prävention. § 5 fordert, dass der Arbeitgeber bei Auftragsvergabe an Auftragnehmer schriftlich vorgibt, die für Sicherheit und Gesundheitsschutz maßgeblichen Vorgaben zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Lieferung von Arbeitsmitteln und Regalteilen. Der Lieferant muss durch CE‑Erklärungen und Produktsicherheitsnachweise bestätigen, dass seine Produkte den geltenden Normen entsprechen. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass nur sichere und konforme Komponenten in der Anlage zum Einsatz kommen.