Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Lager und Hochregallager
In vielen Unternehmen bilden Lager – insbesondere Hochregallager – einen zentralen Teil der innerbetrieblichen Logistik. Dort werden Rohstoffe, Halbzeuge oder Fertigprodukte in Regalsystemen oder auf Lagerflächen bereitgehalten. Da hier mit Lasten, Fördermitteln und Personenverkehr (Mitarbeitende, Fremdfirmen) gearbeitet wird, ergeben sich eine Reihe spezifischer Gefährdungen, die nach ArbSchG und den einschlägigen Verordnungen systematisch in einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu erfassen sind. Typische Risiken sind Abstürze, herabfallende Lasten, Kollisionen mit Staplern, ergonomische Belastungen, Brand- und Explosionsgefahren.
In Lager- und Hochregallager-Bereichen arbeiten Beschäftigte mit Flurförderzeugen, heben schwere Lasten und bewegen Waren auf engem Raum. Die Gefährdungsbeurteilung ist nach ArbSchG und BetrSichV unerlässlich, um Risiken (z. B. Anfahren, Herabfallen, Abstürzen, Brandgefahr) systematisch zu identifizieren. DGUV-Vorschriften (u. a. DGUV Regel 108-007, DGUV Vorschrift 68) und DIN EN 15635 für Regalsysteme machen klare Vorgaben zu Installation, Prüfung und Betrieb. Wesentliche Punkte sind u. a. regelmäßige Regalinspektionen, Kennzeichnung von Verkehrswegen, Unterweisungen für Staplerfahrer, ergonomische Kommissionierlösungen und Brandschutz. Eine konsequente GBU sorgt für sicheres Arbeiten, reduziert Lagerverluste und sichert einen reibungslosen Betriebsablauf.
§ 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, alle Tätigkeiten und Arbeitsbereiche – einschließlich Lager und Hochregallager – hinsichtlich möglicher Gefährdungen zu untersuchen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelt den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln, z. B. Flurförderzeugen (Gabelstapler, Hubwagen), ggf. Krane oder automatische Regalbediengeräte.
Überwachungsbedürftige Anlagen (etwa Regalanlagen ab bestimmter Höhe) können in den Geltungsbereich fallen; regelmäßige Prüfungen sind erforderlich.
DGUV Vorschriften und Regeln
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Arbeitgebende müssen Gefährdungen ermitteln und minimieren.
DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ (ex-BGV D27) und DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ (ehem. BGR 234) sind besonders relevant.
DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ bei Nutzung von Lagerfahrzeugen oder Transportern innerhalb des Lagers.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
z. B. ASR A1.8 „Verkehrswege“, ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ oder ASR A3.4 „Beleuchtung“ – definieren Anforderungen an Lagerflächen (Breiten von Gängen, Beleuchtungsstärken, Kennzeichnungen).
Erhöhte Gefahren durch Lasten und Höhen
In Hochregallagern werden Paletten oder Behälter in großen Höhen (5 m, 10 m oder mehr) bewegt. Ein Absturz oder herabfallende Teile kann schnell zu schweren Unfällen führen.
Engste Gänge mit Flurförderzeugen und Personenverkehr erfordern klare Sicherheitskonzepte.
Vielfältige Arbeitsmittel
Gabelstapler, Hubwagen, Regalbediengeräte (RBG) oder Krananlagen im Lager. Unsachgemäße Bedienung und unzureichende Wartung bergen Gefährdungen (z. B. Anfahren von Regalen, Kippen von Lasten).
Fehlende Ordnung und Strukturen
Chaos in der Lagereinteilung führt zu erhöhtem Zeitdruck, Stress und erhöhtem Unfallrisiko (Stolperstellen, unzureichende Durchgänge, herabhängende Folien).
Regalüberladungen oder falsche Einlagerungsplätze können Regale instabil machen.
Physische Belastungen
Manuelles Heben und Tragen schwerer Lasten, repetitive Bewegungen (Greifen, Bücken).
Gefahr von Muskel-Skelett-Erkrankungen, Rückenschmerzen.
Brandschutz und Gefahrstoffe
Je nach Lagergut: Brand- oder Explosionsgefahren (z. B. bei entzündbaren Flüssigkeiten oder Akkus).
Umgang mit Gefahrstoffen (Chemikalien, Farben, Aerosole) erfordert GBU nach GefStoffV.
Anfahren von Personen oder Regalen
Flurförderzeuge in engen Gängen, unübersichtliche Kreuzungen.
Mangelnde Verkehrsregelung (z. B. keine Ampeln, fehlende Markierungen).
Absturz
Arbeit in Höhen (z. B. an Regalbediengeräten oder Wartungsarbeiten an Hochregalen).
Ungesicherte Laufwege auf Regalstegen, fehlende Absturzsicherungen oder ungesperrte Bereiche.
Herabfallende Lasten
Unsachgemäß gestapelte Paletten, beschädigte Verpackungen oder defekte Regaltraversen.
Schlechte Anschlagtechnik beim Umlagern von überdimensionierten Gütern.
Ergonomische Fehlbelastungen
Häufiges Heben/Tragen ohne Hilfsmittel, Arbeiten in ungünstiger Körperhaltung, fehlende Hebevorrichtungen.
Organisatorisch: Verkehrswege eindeutig markieren, Fahrwege/Parkzonen trennen, Lastgrenzen definieren und sichtbar anbringen, Auffrischungsschulungen für Staplerfahrer, Kommissionierbereiche abgrenzen, Brandschutzkonzept.
Personell: Unterweisungen (DGUV Vorschrift 68, Anweisungen zu Ladungssicherung, PSA bei manuellen Tätigkeiten), Ergonomieschulung, Heben/Tragen mit Hilfsmitteln, Brandschutzhelfer.
Dokumentation
Nach § 6 ArbSchG schriftlich oder elektronisch: Ergebnis der GBU, Verantwortlichkeiten, Prüfungen von Regalen (jährliche Regalinspektion), Staplerwartung, Unterweisungsprotokolle.
BetrSichV: Eventuell Prüfbuch für automatisierte Systeme (Regalbediengeräte) führen, ZÜS-Prüfungen bei ggf. überwachungsbedürftigen Anlagen.
Überprüfung und Aktualisierung
Mindestens einmal jährlich oder bei bedeutenden Änderungen (Umstrukturierung, Neuanordnung von Regalen, neuer Gabelstaplertyp).
Analyse von Unfallmeldungen, Beinaheunfällen, Reklamationen, Inventurdifferenzen (ggf. Beschädigungen am Regal).
Regalinspektion
Nach DIN EN 15635 mind. einmal jährlich durch befähigte Person (Regalinspekteur). Zusätzlich regelmäßige Sichtkontrollen (z. B. wöchentliche Lagerkontrolle durch Lagerleitung).
Fluchtwege und Brandschutz
In langen Hochregalgängen müssen Notausgänge oder Fluchtmöglichkeiten in definierten Abständen sein.