Betriebsfähigkeit von Lager- und Logistikstandorten sicherstellen
Logistikleistung als Maßstab der Betriebsfähigkeit
Die Betriebsfähigkeit eines Lager- oder Logistikstandorts ist erreicht, wenn Waren, Materialien und Informationen unter den vorgesehenen Bedingungen sicher, geordnet und mit der erforderlichen Leistung bewegt, gelagert und bereitgestellt werden können. Maßgeblich ist deshalb nicht, ob Halle, Tore oder einzelne Anlagen technisch verfügbar sind. Entscheidend ist die gesamte betriebliche Wirkung: Lagerflächen müssen für die vorgesehene Ware geeignet sein, Verkehrs- und Fluchtwege frei bleiben, Regale und Fördertechnik innerhalb ihrer zulässigen Grenzen arbeiten, Verladestellen funktionieren und Brandschutz, Beleuchtung, Energieversorgung, Zutritt sowie digitale Steuerungssysteme wirksam sein. Für die Betreiberorganisation sind drei Zustände sinnvoll: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig. Eine Einschränkung kann beispielsweise vorliegen, wenn einzelne Lagerzonen oder Tore gesperrt sind, der Standort seine priorisierten Warenströme aber kontrolliert aufrechterhalten kann. Nicht betriebsfähig ist ein Bereich, wenn Sicherheit, Schutzfunktionen, zulässige Lagerbedingungen oder wesentliche Materialflüsse nicht mehr beherrscht sind. Ausgangspunkt der Bewertung ist daher das reale Nutzungsprofil mit Warenarten, Mengen, Lagerhöhen, Lasten, Umschlag, Schichtmodell und erforderlicher Durchsatzleistung.
