Lagerleiter
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Lagerleiter führt den betrieblichen Lagerbereich und übersetzt Materialbedarf, Serviceanforderungen und Schutzbedingungen in eine belastbare Lagerorganisation. Zu seinem Geltungsbereich können Ersatzteile, Verbrauchsmaterial, Werkzeuge, Handelswaren oder produktionsnahe Bestände gehören; Art und Umfang werden ausdrücklich festgelegt. Das Berufsbild umfasst organisatorische, personelle und wirtschaftliche Führungsaufgaben. Im Facility Management verbindet die Funktion den tatsächlichen Materialfluss mit Gebäude, Regalen, Verkehrswegen, Fördermitteln und den Anforderungen der anfordernden Bereiche. Ein Bestand im Verwaltungssystem bedeutet noch nicht, dass ein Artikel auffindbar, verwendbar und rechtzeitig verfügbar ist. Der Leiter sorgt deshalb für klare Zuständigkeiten vom Wareneingang bis zur Ausgabe. Eigentum, Warenverantwortung, Gebäudebetrieb und besondere Fachverantwortungen bleiben unterscheidbar. Die Beschreibung begründet keinen vorgegebenen Stellenumfang.
